II. Pflichten des Mieters
1. Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des Vermieters. An- und Abreisetage gelten als ein Tag.
2. Zahlungspflicht
Der Vermieter verlangt bei Vertragsabschluß eine teilweise Vorauszahlung von 50,- €. Der Rest des voraussichtlichen Endpeises ist 4 Wochen vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters zu überweisen (Kontoverbindung sh. Vertrag). Außerdem wird bei Schlüsselübergabe eine Kaution über 100,- € verlangt, die quittiert und bei vertragsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird.
3. Obhutspflicht
Der Mieter hat den Wohnwagen sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere den Wohnwagen ordnungsgemäß zu verschließen.
4. Anzeigepflicht
Bei Schäden oder Verlust des Inventars hat der Mieter den Vermieter sogleich, spätestens aber bei Rückgabe, über alle Einzelheiten zu unterrichten.
Brand- oder Entwendungsschäden sind dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
Ereignisse, die für den Campingplatz relevant sind, sind unverzüglich an der Rezeption zu melden.
5. Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet den Wohnwagen bei Ablauf der Mietzeit im vereinbarten Zustand zu verlassen. Vor der Abfahrt muß der zentrale Stromstecker des Wohnwagens abgezogen werden. Die Schlüssel sind dem Vermieter, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, so schnell wie möglich, aber spätestens am nächsten Kalendertag zurückzubringen.
6. Reinigung
Der Mieter ist verpflichtet vor dem Verlassen des Wohnwagens eine Endreinigung vorzunehmen, die Chemietoilette zu leeren und das Inventar zu reinigen und auf Vollständigkeit zu prüfen. Außerdem wird er gebeten in der Wachstumsperiode die Rasenfläche zu mähen. Falls die Reinigung nicht den Anforderungen genügt, bzw. vom Vermieter in Auftrag gegeben werden muß, wird der Mieter mit den entstandenen Kosten beaufschlagt, mindestens jedoch mit für die Innenreinigung 50,- € und die Toilettentleerung 25,- €.
7. Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren muß dem Vermieter angezeigt und von ihm genehmigt werden.
III. Haftung des Vermieters
Der Vermieter (d.h. er selbst und seine Mitarbeiter) haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Darüber hinaus haftet er nicht. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für die Erreichbarkeit des Campingplatzes (sh. entsprechenden Haftungsausschluß des Campingplatzbetreibers).
IV. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er den Wohnwagen oder das Inventar beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter den Wohnwagen in dem selben Zustand zu verlassen, wie er ihn übernommen hat und die Regeln des Campnigplatzes strikt zu beachten.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie
a) Sachverständigenkosten
b) Wertminderung
c) Mietausfallkosten
Bei den Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe eines Tagesmiete je Tag, an dem der beschädigte Wohnwagen des Vermieters nicht zur Vermie-tung zur Verfügung steht. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, daß dem Vermieter kein, oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
V. Verjährung
Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Ver-schlechterung des Wohwagens gilt die kurze Verjährungspflicht von sechs Monaten - vom Zeitpunkt der Rückgabe des Wohnwagens an gerechnet - gemäß §§ 558, 225 BGB.
VI. Datenschutzklausel
Der Mieter ist damit einverstanden, daß seine persönlichen Daten von Vermieter gespeichert und über den zentralen Warnring an Dritte weitergegeben werden, wenn
a) die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind
b) die Schlüssel nicht innerhalb 24 h der ggf. verlängerten Frist zurückgegeben werden
c) vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden.
VII. Gerichtsstand
Es wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebenung nicht bekannt ist, ferner, wenn der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich -rechtliches Sondervermögen oder ein Vollkaufmann ist.
VIII. Rücktritt
Nach Vertragsabschluß ist die Anzahlung spätestens innerhalb von 10 Tagen auf das Konto des Vermieters zu entrichten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an den Vertrag gebunden. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die folgenden Anteile des voraussichtlichen Mietpreises laut Vertrag, mindestens aber 50,- €, zu zahlen: Rücktritt bis 50 Tage vor 1. Miettag 10%, bis zu 15 Tage vor 1. Miettag 50%, weniger als 15 Tage vor 1. Miettag 80%. Wird der Wohnwagen nicht abgenommen, so gilt das als Vertragsrücktritt. Bei Rückgabe des Wohnwagens vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Der Mieter kann direkt nach Vertragsabschluß bei Reisebüros eine Reisekostenrücktrittsversicherung abschließen.